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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Herrera Design für Einrichtungsberatung Leistungen

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Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Herrera Design e.U., Paul Gusel Straße 35, 2103 Langenzersdorf (nachfolgende Auftragnhmer) und dessen Auftraggeber

(nachfolgend „Kunde“). 

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1. Geltungsbereich

a. Es gelten ausschließlich diese AGB für alle vertraglichen Verhältnisse, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden

zustandekommen, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich Abweichendes in schriftlicher Form

vereinbart.

b. Diese AGB kommen auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Auftragnehmer und Kunden zur Erbringung von

Leistungen zur Anwendung.

c. Die nachfolgenden AGB von Herrera Design sind auf alle erteilten Aufträge anzuwenden und werden als vereinbart

angesehen, im Falle ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

2. Abschluss und Inhalt von Einzelverträgen

a. Angebote des Auftragnehmers haben keinerlei Bindungswirkung, es sei denn, diese werden ausdrücklich als verbindlich

gekennzeichnet. Handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, entsteht ein vertragliches Verhältnis über die

Erbringung der Leistungen, sobald eine schriftliche Bestätigung der Beauftragung durch den Kunden vorliegt. Der Umfang,

welchen der Auftragnehmer an Leistungen zu erbringen hat, wird in der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem

Auftragnehmer und dem Kunden festgelegt (nachfolgend „Einzelvertrag“).

b. Um den Inhalt des Einzelvertrages zu ändern oder zu ergänzen, muss eine schriftliche Vereinbarung hierzu vorliegen.

 

3. Leistungserbringung, Termine

a. Die Leistung besteht aus der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und

geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit

betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung.

b. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, jegliche Leistung nach bestem Gewissen und höchstmöglicher

Sorgfalt dem Kunden zu liefern.

c. Herrera Design leistet Beratungstätigkeiten für geschmackliche und kreative Raumgestaltung. Dem

Auftragnehmer steht im Sinne des allgemeinen Handelsgewerbescheines das Recht zu, jede Form von

Objekten, Produkten, Möbeln, Textilien, Tapeten, Teppichen, die sich als direkte oder indirekte

Einrichtungsgegenstände eignen, als Hilfsmittel zur Leistungserbringung mit einzubeziehen und damit zu

handeln. Demnach ist es dem Auftragnehmer erlaubt, von Lieferanten Waren zu Einkaufskonditionen zu

erwerben und den Kunden zu unverbindlich empfohlenen Verkaufspreisen anzubieten. Der Auftragnehmer wird

von jedem Kunden direkt beauftragt, womit ausschließlich der Auftragnehmer alleine für die Organisation des

Auftrages, den gesamten Geschäftsablauf von Anzahlung, Verrechnung, Bestellung und Lieferung zuständig ist.

d. Leistungs- und Liefertermine stellen beispielhafte Werte dar, die keinerlei Bindungswirkung nach sich ziehen,

es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Kennzeichnung zur Verbindlichkeit. Im Falle es zu

Leistungsverzögerungen kommt, welche nicht in das Verschulden des Auftragnehmers fallen, ziehen diese eine

Verschiebung vereinbarter Leistungstermine nach sich. Der Leistungstermin verlängert sich hier um den

Zeitraum, in dem die Leistungserbringung nicht möglich war, miteinbezogen einer angemessenen

Wiederanlaufzeit.

e. Fallen die Verzögerungen in das Verschulden des Kunden, z.B. durch die Nicht-Gewährleistung von

Mitwirkungshandlungen, und entsteht dem Auftragnehmer hierdurch ein Mehraufwand, so steht es dem

Auftragnehmer zu, den getätigten Mehraufwand zu den dann aktuellen Stundensätzen dem Kunden in

Rechnung zu stellen.

f. Der Aufragnehmer ist berechtigt, dem Kunden mit bestem Gewissen und Wissen Empfehlungen zu

Bezugsquellen und Handelspartnern zu geben, wovon der Kunde nach deren oder gemeinsamer Leistungs-

und Produktauswahl selbst und direkt bestellen kann. Herrera Design trägt hinsichtlich dieser Bestellungen 

keinerlei Verantwortung sowie ist jegliche Übernahme von Schadenersatz für Mängel und Ausfall bei diesen

Lieferungen, Leistungen und Qualitäten ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt hier die alleinige

Verantwortung und Risiko.

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4. Drittleistungen

a. Die Heranziehung Dritter (Unterauftragnehmer) ist dem Auftragnehmer jederzeit rechtlich gestattet, im Falle

dies der Erbringung seiner Leistungen dient.

b. Wird im Zuge der Leistungserbringung auch die Heranziehung Dritter erforderlich, um andere Leistungen zu

erbringen, wie z.B. die Durchführung von Handwerks- oder Speditionsleistungen (nachfolgend

„Drittleistungen“), so einigen sich Auftragnehmer und Auftraggeber darauf, welcher Dritte hiermit beauftragt

werden soll. Wird nichts Konkretes vereinbart, so wird die direkte Beauftragung des Dritten durch den Kunden

angenommen. Der Auftraggeber ist für die Auswahl und Koordination der Drittleistungen und der Dritten

zuständig.

c. Übernimmt der Auftragnehmer selbst die Beauftragung des Dritten, um Drittleistungen zu erbringen, so ist

dieser berechtigt, seine Vergütungsansprüche vom Auftraggeber übertragen zu lassen. Im Zweifel kommt es

Zug um Zug zu einer Abtretung etwaiger Erfüllungs- und Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsansprüche.

Mögliche Verzögerungen der Erbringung der Drittleistung, deren Schlecht- oder Nichtleistung oder die

Verursachung von Schäden durch den Dritten, fallen nicht in die Verantwortung des Auftraggebers. Alle

entsprechenden Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Dritten werden mit schuldbefreiender Wirkung

abgetreten.

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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

a. Die Bezahlung der erbrachten Leistung des Auftragnehmers bestimmt sich nach dem Zeitaufwand, es sei denn,

Abweichendes wurde ausdrücklich vereinbart. Die Bezahlung bemisst sich nach den jeweils gültigen Stunden-

und Tagessätzen des Auftragnehmers.

b. Der Preis für das erste Beratungsgespräch beläuft sich auf eine Pauschalverrechnung von € 130,– brutto,

sofern nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Dieser Preis wird auch dann dem Kunden in

Rechnung gestellt, wenn dieser nicht am vereinbarten Ort anwesend ist. Die Zahlung wird dann nicht fällig,

wenn Terminabsagen spätestens 48 Stunden vor Fälligkeit des Termins per Mail im Postfach des

Auftragnehmers eingehen.

​​​c. Der Auftragnehmer kann im Vorfeld Kostenvoranschläge angeben, die nach seinem besten Fachwissen und

Sorgfalt erstellt werden. Die Übernahme einer Gewähr für die Richtigkeit ist jedoch ausgeschlossen. Erhöhen

sich die Kosten nach der Erteilung des Auftrages um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet,

den Kunden unaufgefordert darüber zu informieren. Beträgt die unvermeidliche Kostenerhöhung weniger als 20

%, so besteht keine Mitteilungspflicht und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese innerhalb der vorgegeben

First zu begleichen. Kostenvoranschläge werden entgeltlich und unverbindlich, es sei denn, Abweichendes

wurde vereinbart.

d. Eine Vergütung in der Höhe von 50 % wird nach Abschluss des Einzelvertrages fällig und 50 %, sobald die

Planungsarbeiten abgeschlossen sind sowie der Zugang einer entsprechenden Rechnung erfolgt ist. Dies gilt

nicht, wenn Abweichendes vereinbart wurde. Nach zwei Wochen ab Zustellung der Rechnung kommt der

Kunde in Verzug.

e. Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer mit Erbringung eines Nachweises sämtlicher Auslagen wie

Reise- und Übernachtungskosten und Spesen, welche durch vereinbarte Reisen mit dem Kunden anfallen, zu

ersetzen.

f. Dem Kunde ist es lediglich gestattet, mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer

anerkannten Gegenforderungen eine Aufrechnung vorzunehmen. Ein Zurückbehaltungsrecht kommt dem

Kunde nur zu, im Falle sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis basiert.

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6. Mitwirkungspflichten des Kunden

a. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer so zu unterstützen, wie es für die Erfüllung der vertraglich

geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Hierzu zählt insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller

Unterlagen, welche sich für die Erbringung der Leistung als erforderlich erweisen. Sowie muss für den

Auftragnehmer der Zugang zum Objekt im erforderlichen Umfang möglich sein.

b. Der Hinweis auf die Rechte Dritter obliegt dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, insofern sie die

Anfertigung und Verbreitung von Lichtbildern des Objektes behindern (z.B. Urheberrechte des Architekten).

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7. Nutzungsrechte

a. Sind die Ergebnisse der Leistungen des Auftragnehmers urheberrechtlich geschützt, erfolgt nach der

Bezahlung der Rechnung die Übertragung des nicht-ausschließlichen, nicht-übertragbaren und nicht

unterlizenzbaren Nutzungsrechtes an den Kunden, das Ergebnis für den Vertragszweck einzusetzen. Hiervon

Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden. Ist die Nutzung von Ergebnissen bereits vor der Zahlung

möglich, so kann diese, bis die Zahlung erfolgt, jederzeit widerrufen werden. Dem Auftragnehmer gebührt das

Recht, als Urheber der Werke sichtbar genannt zu werden.

b. Durch den Auftraggeber erfolgt an den Auftragnehmer die Einräumung dauerhafter, nicht widerruflicher,

übertragbarer Rechte, Lichtbilder von den Innenräumen des Objektes vor, während und nach Ausführung der

Leistungen anzufertigen. Darüber hinaus diese zu vervielfältigen, zu verwerten, und solche selbst oder über

Dritte zu nutzen und zu veröffentlichen sowie weiteren Dritten die Veröffentlichung und Benutzung zu erlauben,

sofern dies ohne Angabe der Adresse des Objektes oder des Namens des Eigentümers erfolgt.

c. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die für die Auswahl des richtigen Designs oder für dessen

Darstellung notwendigen Entwürfe, Darstellungen und sonstige Unterlagen oder das vollendete Design zu

zeigen, anonymisiert zu vervielfältigen, zu verwerten, und solche selbst oder über Dritte zu nutzen und zu

veröffentlichen sowie weiteren Dritten die Veröffentlichung und Benutzung zu erlauben. Eine Angabe der

Adresse des Objektes oder des Namens des Eigentümers ist in diesem Fall zu unterlassen.

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8. Zustimmung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen

a. Der Kunde erteilt mit Abschluss der Bestellung seine Zustimmung, dass vom Auftragnehmer Angebote,

Rechnungen, Auftragsbestätigungen und die Geschäftskommunikation im elektronischen Format (PDF iSd § 11

Abs 2 UStG) zugestellt werden. Darüber hinaus wird auch die Rechnung elektronisch per E-Mail an den

Kunden versendet. Eine Zusendung per Post ist somit nicht mehr notwendig. Der Kunde hat selbst dafür zu

sorgen, dass E-Mails in seinem Postfach empfangen werden können.

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9. Haftung

a. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für Schäden, die von ihm verschuldet wurden. Hierunter fallen nur

Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Falle einer leichten Fahrlässigkeit, die zu

einem Schaden führt, übernimmt der Auftragnehmer die Haftung nur bei Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht (d.h. einer Vertragspflicht, die eine Voraussetzung für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes

darstellt oder deren Verletzung das Herbeiführen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der

Partner regelmäßig vertrauen darf). Darüber hinaus gilt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auch für

Schäden, welche das Leben, die körperliche oder geistige Unversehrtheit verletzen oder gefährden sowie in

Fällen zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine Haftung für Schäden, die nicht von

diesen AGB umfasst werden, kann keine Haftung erfolgen.

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10. Datenschutz

a. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die gesamte Datenverarbeitung.

b. Durch den Auftragnehmer erfolgt die Erhebung, Speicherung und Nutzung folgender personenbezogener

Daten („Daten“) des Auftraggebers: Name, Anschrift und die Zahlungsdaten des Auftraggebers. Es sei denn,

der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer weitere Daten zur Verfügung. Der Auftragnehmer gewährleistet eine

zweckmäßige Verarbeitung der ihm zur Verfügung gestellten Daten. Sobald das Vertragsverhältnis vollständig

beendet ist, erfolgt eine Speicherung der Daten nur solange, wie dies aufgrund von steuer- und

handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

c. Dem Auftragnehmer kommt das Recht zur Datenverarbeitung aus Art. 6 (1) b DSGVO (Verarbeitung zur

Erfüllung des Vertrages) zu.

d. Die Daten des Auftraggebers werden, im Falle es als notwendig erscheint, zur Abwicklung von

Vertragsverhältnissen an folgende Dritte weitergeleitet

i. dem Zahlungsdienstleister,

ii. der Steuerberatung und

iii. zur Erbringung der Leistungen von Unterauftragnehmer, welche in Abschnitt 4 dieser AGB

genannt wurden.

e. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, Kenntnis über die Speicherung seiner Daten erhalten zu wollen,

so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen umgehend und schriftlich mitzuteilen, ob und welche persönlichen

Daten gespeichert sind. Es werden vom Auftragnehmer stets alle möglichen Schritte getätigt, die eine 

Datenrichtigkeit und Aktualität gewährleisten. Trotzdem kann es vorkommen, dass falsche Daten sich im

System befinden, welche nach eingehendem Hinweis vom Auftragnehmer korrigiert werden. Dem Auftraggeber

kommt falls notwendig das Recht auf Sperrung und Löschung der erhobenen personenbezogenen Daten zu.

Im Einzelfall steht es dem Auftragnehmer jedoch zu, aufgrund von gesetzlichen Gründen, wie steuer- oder

handelsrechtlichen Vorschriften, oder aus Gründen der reibungslosen Vertragsabwicklung, solch eine

Löschung nicht sofort vornehmen zu müssen. Zudem ist der Auftraggeber berechtigt, seine Daten in Form

eines strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formats zu erhalten bzw. auch wenn er dies wünscht,

an einen Dritten zu übermitteln.

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11. Rücktritt vom Vertrag

a. Ein Vertragsrücktritt steht den jeweiligen Vertragspartner nur im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes

zu.

b. Befindet sich der Auftragnehmer mit einer Leistung hinsichtlich des Vertragsgegenstandes in Verzug, so steht

dem Auftraggeber das Recht zu, innerhalb der Angabe einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag

zurückzutreten. Diese Nachfrist muss über einen eingeschriebenen Brief gesetzt werden, erst dann erlangt sie

an Gültigkeit.

c. Befindet sich der Kunde entweder bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit in Verzug

und wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes durch den Auftragnehmer unmöglich oder erheblich

erschwert, so steht dem Auftragnehmer das Recht zum Vertragsrücktritt zu. Diese Bestimmung kommt auch

dann zur Anwendung, wenn der Auftraggeber im ständig wiederholenden Ausmaße seine Wünsche ändert und

sich die Vertragserfüllung dadurch wesentlich verzögert, verhindert oder gar aussichtslos wird.

d. Kommt dem Auftragnehmer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, so steht ihm ein Anspruch auf das

gesamte vereinbarte Honorar zu, dies gilt auch im Falle eines unberechtigten Rücktritts des Auftraggebers.

Darüber hinaus ist § 1168 ABGB einschlägig: Tritt der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurück, ist dieser

verpflichtet, dem Auftragnehmer seine erbrachten Leistungen zu vergüten.

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12. Schlussbestimmungen

a. Ist der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind ausschließlich die für den Sitz des Auftragnehmers zuständigen

Gerichte für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag zuständig.

b. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung. Die Anwendung

des UN-Kaufrechts sowie das internationale Privatrecht werden hiermit ausgeschlossen.

c. Wird eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB unwirksam, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB weiter.

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